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Werbemails und die Gerichte

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Wie hier berichtet wird, schreibt ein Amtsgericht offenbar Rechtsgeschichte. Oder versucht es. Bestätigungsmails über die Eröffnung eines Kundenkontos werden als Werbung eingestuft. Wenn der Empfänger kein Konto eröffnet hat. Lässt man die Bestätigung weg, weiß er nicht, dass jemand seine Mailadresse benutzt, um vielleicht Betrügereien zu begehen. Dann hat er halt hinterher das größere Problem. Hautsache, er bekommt keine Werbung.

Andererseits ist es schwierig, Gerichte zu finden, die sich damit beschäftigen wollen. Erster Trick: nicht zuständig sein. Fliegender Gerichtsstand? Hier wird nicht mehr geflogen.

Wenn das nicht hilft, 2. Trick: Streitwerte runter setzen. So tief, dass kein Anwalt sich bücken wird.

Tja es sind eben unabhängige Richter. Und absolut unabhängig sind sie bei Streitwerten, die keine Rechtsmittel mehr zu lassen, siehe § 511 ZPO. Und darunter lassen sich immer Streitwerte einordnen, wenn es beispielsweise um Werbemails geht. Freie Fahrt für freie Bürger, äh nein: freie Bahn für unabhängige Richter.


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